Schweizer Crowdinvesting: Ein regulatorischer Leitfaden für Kapitalsuchende und Investoren

Im Jahr 2024 flossen 25 Millionen Franken durch Schweizer Crowdinvesting[1]. Start-ups in der Wachstumsphase erhielten Kapital von Hunderten von Privatinvestoren. Immobilienprojekte wurden von Gruppen von Personen finanziert, die jeweils nur ein paar tausend Franken zur Verfügung stellten. All diese Aktivitäten erfolgten ohne ein spezifisches Crowdfunding-Gesetz.

Der Ansatz der Schweiz für diese Aktivität unterscheidet sich von dem vieler anderer Länder. Es gibt kein einheitliches “Schweizer Crowdfunding-Gesetz”. Stattdessen gelten die bestehenden Finanzmarktregeln. Dieser Leitfaden erklärt, welche Gesetze von Bedeutung sind, wann sie greifen und was Kapitalsuchende und Investoren wissen müssen. Die hier enthaltenen Informationen dienen der Aufklärung; konsultieren Sie stets qualifizierte Rechtsberater für Ihre spezifische Situation.

Warum die Schweiz kein Crowdfunding-Gesetz hat

Die meisten Länder schufen neue Gesetze, als Crowdfunding populär zu werden begann. Die Schweiz ging einen anderen Weg. Der Schweizer Bundesrat untersuchte Crowdfunding im Jahr 2016 und kam zu dem Schluss, dass die bestehenden Finanzvorschriften diese Tätigkeit bereits abdeckten[2].

Diese Entscheidung schafft sowohl Klarheit als auch Verwirrung. Die Klarheit: Es gelten bewährte Regeln, keine unerprobten neuen Gesetze. Die Verwirrung: Man muss mehrere Gesetze verstehen, um zu erkennen, wie sie zusammenwirken.

Crowdinvesting ist in der Schweiz im Wesentlichen durch vier Gesetze geregelt:

  • Das Bankengesetz (wenn Plattformen mit Geld umgehen)
  • Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) zum Schutz der Anleger
  • Das Finanzinstitutsgesetz (FinIG) für die Plattformlizenzierung
  • Das Anti-Geldwäsche-Gesetz (GwG) zur Einhaltung der Vorschriften

Jedes Gesetz hat spezifische Auslöser. Diese Auslöser zu verstehen, hilft Kapitalnehmern und Investoren, das System richtig zu nutzen.

Wie sich die Plattformlizenzierung auf Ihre Kapitalbeschaffung auswirkt

Bei der Wahl einer Crowdinvesting-Plattform sollten sich Kapitalsuchende über die Zulassungsbedingungen informieren. Die Struktur der Plattform bestimmt, welche Schutzmaßnahmen bestehen und welche Kosten anfallen.

Das Modell der Direktzahlung

Die meisten Schweizer Crowdinvesting-Plattformen arbeiten ohne Banklizenz. Sie erreichen diesen Status, indem sie eine kritische Aktivität vermeiden: das Halten von Anlegergeldern.

Das Modell der Direktzahlung funktioniert folgendermaßen. Ein Investor beteiligt sich an einer Kampagne. Die Plattform stellt eine Verbindung zwischen dem Investor und Ihrem Unternehmen her. Der Investor überweist das Geld direkt auf das Bankkonto Ihres Unternehmens oder an einen unabhängigen Treuhandanbieter. Die Plattform selbst kommt mit den Geldern nicht in Berührung.

Diese Struktur hält die Kosten niedrig. Die Plattform fungiert als Makler, nicht als Finanzvermittler. Nach dem Bankengesetz können Plattformen Überweisungen ohne Lizenz durchführen, wenn die Gelder innerhalb von 60 Tagen bewegt werden[3].

Was diese Regeln für Kapitalsuchende bedeuten

Wählen Sie Plattformen, die eineder SRO SO-FIT zu Zwecken der Geldwäschebekämpfung angeschlossen sind.Viele Plattformen beantragen eine “Negativverfügung” oder eine formelle Bestätigung, dass ihr Geschäftsmodell keine Lizenz erfordert. Diese Verfügung gibt die Gewissheit, dass sich die Plattform im Rahmen des Schweizer Rechts bewegt.

Fragen Sie potenzielle Plattformen:

  • Verwenden Sie ein direktes Zahlungsmodell oder halten Sie Anlegergelder?
  • Welche Treuhandvereinbarungen schützen die Anlegergelder während der Kampagnen?

Prospektanforderungen: Wann gelten sie?

Wenn Ihr Unternehmen Aktien öffentlich anbietet, schreibt das Schweizer Recht in der Regel einen Prospekt vor. Ein Prospekt ist ein detailliertes juristisches Dokument, das das Angebot, Ihr Unternehmen und die Risiken beschreibt. Die Erstellung eines Prospekts kostet mehrere zehntausend Franken und dauert Monate.

Die meisten Crowdinvesting-Kampagnen umgehen diese Belastung durch die Inanspruchnahme von Prospektausnahmen.

Wichtige Ausnahmen unter FIDLEG

Das FIDLEG sieht mehrere Ausnahmen vor, die Crowdinvesting praktisch machen[6]:

Nur für professionelle Kunden: Für Angebote, die ausschließlich an professionelle Kunden gerichtet sind, ist kein Prospekt erforderlich. Zu den professionellen Kunden gehören sehr vermögende Privatpersonen, regulierte Finanzunternehmen und Unternehmen mit professionellen Finanzgeschäften.

Angebote für Arbeitnehmer: Sie können aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern Aktien ohne Prospekt anbieten.

Kleine Angebote: Das FIDLEG sieht zwar Ausnahmeregelungen vor, die sich auf den Umfang des Angebots und die Anzahl der Anleger stützen, doch müssen bestimmte Beträge mit einem Rechtsbeistand überprüft werden. Zu den häufig genannten Beträgen gehören Angebote unter 8 Mio. CHF über 12 Monate oder Angebote an weniger als 500 nicht qualifizierte Anleger.

Zum Verständnis von “öffentlichem Angebot”

Ein Angebot ist öffentlich, wenn es sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet[6]. Angebote an bestehende Kunden gelten in der Regel als öffentlich. Angebote, die sich ausschließlich an professionelle Kunden richten, gelten nicht als öffentlich.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Ein öffentliches Angebot an Kleinanleger (nicht-professionelle Anleger) löst die strengsten FIDLEG-Anforderungen aus. Bei einem privaten Angebot an professionelle Kunden werden diese Anforderungen umgangen.

Überprüfung Ihrer Befreiung

Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Kampagne die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt. Arbeiten Sie mit Schweizer Rechtsberatern zusammen, um:

  • Bestimmen Sie, ob Ihre Zielinvestoren professionelle oder private Kunden sind.
  • Berechnen Sie den Gesamtumfang Ihres Angebots über 12 Monate
  • Vergewissern Sie sich, dass die Zahl Ihrer Anleger innerhalb der Freistellungsschwellen liegt
  • Dokumentieren Sie Ihre Freistellungsgrundlage für den Fall einer behördlichen Anfrage

Wenn Sie die Ausnahmeregelung falsch anwenden, bedeutet dies, dass Ihr Angebot illegal war. Das Schweizer Wertpapierrecht nimmt Prospektverstöße ernst.

Welche Anlegerschutzbestimmungen gelten für Ihre Kampagne?

Kapitalsuchende müssen wissen, welchen Schutz ihre Anleger erhalten. Das FIDLEG sieht verschiedene Schutzniveaus vor, die sich nach der Einstufung der Anleger und den Dienstleistungen der Plattform richten[8].

Klassifizierung der Kunden

Ihre Plattform muss jeden Anleger als Kleinanleger, professionellen Anleger oder institutionellen Anleger[7] einstufen. Kleinanleger erhalten das höchste Schutzniveau. Professionelle Kunden können sich von bestimmten Schutzmaßnahmen befreien lassen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte für das Nettovermögen erreichen und ihren Status förmlich erklären.

Die meisten Crowdinvesting-Kampagnen richten sich an Kleinanleger. Diese Einstufung löst die strengsten Offenlegungspflichten aus.

Plattform Service Levels

Die Rolle der Plattform bestimmt, welche Pflichten gelten:

Nur für die Ausführung: Wenn eine Plattform nur Anlegeraufträge ohne Beratung ausführt, ist keine Eignungsprüfung erforderlich. Die Plattform muss die Anleger eindeutig über diese eingeschränkte Rolle informieren. Die meisten Crowdinvesting-Plattformen arbeiten auf diese Weise.

Beratung bei Einzeltransaktionen: Wenn eine Plattform Ihre spezifische Anlage empfiehlt, muss sie eine Angemessenheitsprüfung durchführen. Bei dieser Prüfung wird beurteilt, ob der jeweilige Anleger über das Wissen und die Erfahrung verfügt, um die Risiken zu verstehen.

Portfolio-Beratung: Wenn eine Plattform eine umfassende Beratung anbietet, die das gesamte Portfolio eines Anlegers berücksichtigt, muss sie eine vollständige Eignungsprüfung durchführen. Bei dieser Prüfung werden die finanzielle Situation und die Anlageziele bewertet. Nur wenige Crowdinvesting-Plattformen bieten dieses Serviceniveau an.

Erforderliche Offenlegungen

Plattformen, die Ihre Kampagne für Kleinanleger anbieten, müssen[8]:

Risikowarnungen: Alle Plattformen müssen über die Anlagerisiken informieren. Die Schweizerische Bankiervereinigung gibt eine Standardbroschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” heraus, die viele Plattformen verwenden.

Schlüsselinformationsdokument (KID): Für viele Finanzinstrumente müssen die Plattformen ein KID bereitstellen. In diesem Dokument werden die wichtigsten Merkmale und Risiken in standardisierter, verständlicher Sprache erläutert. Möglicherweise muss Ihr Unternehmen die Plattform bei der Erstellung dieses Dokuments unterstützen.

Klare Werbung: Jede Werbung muss als solche gekennzeichnet sein. In der Werbung muss angegeben werden, wo die Anleger den Prospekt und das KID (falls zutreffend) erhalten können.

Was diese Regeln für Kapitalsuchende bedeuten

Verstehen Sie, welches Schutzniveau Ihre Anleger erhalten. Kleinanleger erwarten detaillierte Informationen. Professionelle Anleger erwarten weniger Handreichungen, aber anspruchsvollere Analysen.

Bereiten Sie Materialien vor, die diesen Standards entsprechen:

  • Umfassende Offenlegung von Risiken
  • Klare Jahresabschlüsse
  • Ehrliche Bewertung der Herausforderungen Ihres Unternehmens
  • Transparente Verwendung der Erlöse

Eine unzureichende Offenlegung führt zu rechtlicher Haftung. Zu große Versprechungen schaffen ein Reputationsrisiko.

Plattform zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften

Jede Crowdinvesting-Plattform muss das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG) einhalten. Dies betrifft sowohl die Kapitalsuchenden als auch die Anleger[9].

Warum die SRO-Zugehörigkeit wichtig ist

Finanzintermediäre, die nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt werden, müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen[10]. SO-FIT (Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees) ist eine solche von der FINMA bewilligte SRO.

SRO-Zugehörigkeit bedeutet:

  • Die Plattform implementiert GwG-konforme Verfahren
  • Regelmäßige Audits überprüfen die Einhaltung der Vorschriften
  • Die FINMA beaufsichtigt die SRO selbst

Für Kapitalsuchende signalisiert die SRO-Zugehörigkeit der Plattform Glaubwürdigkeit. Für Anleger bietet diese Zugehörigkeit die Sicherheit, dass die Plattform ordnungsgemäße Compliance-Verfahren einhält.

Kennen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden

Die Plattformen müssen die Identität aller Teilnehmer überprüfen[9]. Als Kapitalsuchender müssen Sie Folgendes angeben:

  • Unternehmensdokumente (Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag)
  • Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Dokumentation der Mittelherkunft (bei Aufnahme von Fremdkapital)
  • Erklärung des Geschäftsmodells

Als Investor werden Sie Folgendes leisten:

  • Staatlich ausgestellte Identifikation
  • Nachweis der Adresse
  • Quelle der Vermögensdokumentation (bei größeren Investitionen)

Diese Anforderungen schützen alle. Sie verhindern Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie verringern auch das Betrugsrisiko.

Transaktionsüberwachung

Die Plattformen überwachen die Transaktionen auf verdächtige Aktivitäten. Stellt eine Plattform eine mögliche Geldwäscherei fest, muss sie dies der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)[9] melden.

Diese Überwachung bedeutet, dass ungewöhnliche Muster Fragen aufwerfen. Große Bargeldinvestitionen, rasche Geldbewegungen oder unklare Geschäftszwecke lassen aufhorchen. Legitime Transaktionen werden reibungslos abgewickelt. Verdächtige Muster können Verzögerungen bei der Analyse nach sich ziehen.

Anforderungen an die Unternehmensstruktur für Kapitalsuchende

Die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens entscheidet darüber, ob Sie Crowdinvesting effektiv nutzen können.

AG vs. GmbH: Welche Struktur funktioniert besser?

In der Schweiz gibt es im Wesentlichen zwei Gesellschaftsformen: die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)[11].

AG Vorteile für Crowdinvesting:

  • Einfache Übertragung von Anteilen ohne komplizierten Papierkram
  • Aktionäre können privat bleiben (nicht im öffentlichen Handelsregister eingetragen)
  • Mehrere Finanzierungsrunden funktionieren reibungslos
  • Die Investoren erwarten diese Struktur

GmbH beschränkt:

  • Anteilsübertragungen erfordern formelle Abtretungsvereinbarungen
  • Die Aktionäre sind im öffentlichen Handelsregister eingetragen
  • Mehr Verwaltungsaufwand für jeden neuen Investor
  • Weniger vertraut für institutionelle Anleger

Die meisten Start-ups, die Crowdinvesting planen, wählen die AG-Struktur. Der einfachere Prozess der Anteilsübertragung ist wichtig, wenn Sie 50, 100 oder 200 Investoren haben. Außerdem können die Aktionäre ihre Privatsphäre schützen. 

Wenn Ihr Unternehmen derzeit eine GmbH ist, sollten Sie die Umwandlung in eine AG erwägen, bevor Sie eine Crowdinvesting-Kampagne[11] starten. Der Umwandlungsprozess dauert mehrere Wochen und kostet mehrere tausend Franken, aber die Vorteile sind es in der Regel wert. 

Standards für die Offenlegung von Informationen

Sie müssen den potenziellen Anlegern klare und genaue Informationen zur Verfügung stellen. Wenn ein Prospekt erforderlich ist, wird sein Inhalt von der FIDLEG streng geregelt. Auch ohne Prospekt müssen Sie die allgemeinen Transparenzgrundsätze beachten.

Bereiten Sie diese Materialien vor, bevor Sie Ihre Kampagne starten:

  • Detaillierter Geschäftsplan
  • Dreijährige Finanzprognosen mit Annahmen
  • Aktuelle Jahresabschlüsse (geprüft, falls vorhanden)
  • Liste aller wesentlichen Risiken
  • Aufschlüsselung der Verwendung der Erlöse
  • Bestehende Cap-Tabelle und Verwässerungseffekt
  • Beschreibung der Anlegerrechte

Irreführende oder unvollständige Informationen führen zu rechtlicher Haftung. Die Gerichte verzeihen keine “ehrlichen Fehler”, wenn es um das Geld der Anleger geht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie etwas offenlegen sollen, legen Sie es offen.

Gesellschaftervereinbarungen

Eine Aktionärsvereinbarung ist für eine Kampagne zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber unerlässlich[12]. Dieser private Vertrag zwischen Gründern und Investoren regelt Rechte, die über den Gesellschaftsvertrag hinausgehen.

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Stimmrechte für verschiedene Aktienklassen
  • Beschränkungen der Aktienübertragung und Genehmigungsverfahren
  • Vorkaufsrechte (bestehende Aktionäre können neue Aktien zuerst kaufen)
  • Vorkaufsrechte (Unternehmen kann Aktien vor Fremdverkäufen kaufen)
  • Mitspracherechte (Minderheitsinvestoren können sich an Mehrheitsverkäufen beteiligen)
  • Mitnahmerechte (Mehrheit kann Minderheit zum Mitverkauf zwingen)
  • Bestimmungen zur Ausstiegsstrategie

Verfassen Sie Ihre Aktionärsvereinbarung, bevor Sie die Kampagne starten. Zeigen Sie ihn den potenziellen Investoren. Diese Transparenz schafft Vertrauen und verhindert künftige Streitigkeiten.

Arbeiten Sie mit einem Rechtsberater zusammen, der Erfahrung im Schweizer Startup-Recht hat. Ein schlecht ausgearbeiteter Aktionärsvertrag schafft mehr Probleme als ein nicht ausgearbeiteter Vertrag.

Steuerliche Auswirkungen für Ihre Kampagne

Das schweizerische Steuersystem betrifft sowohl Unternehmen, die Kapital aufnehmen, als auch Investoren, die es bereitstellen.

Steuern, die Ihr Unternehmen zahlt

Stempelsteuer für die Ausgabe: Auf Kapitaleinlagen wird eine Stempelsteuer von 1% erhoben[13]. Die ersten CHF 1 Million, die aufgebracht werden, sind jedoch befreit. Diese einmalige Befreiung ist für Unternehmen in der Anfangsphase hilfreich.

Planen Sie Ihre Kapitalbeschaffung so, dass Sie diese Befreiung maximieren. Wenn Sie insgesamt 3 Mio. CHF benötigen, sollten Sie 1 Mio. CHF über Crowdinvesting (von der Steuer befreit) und dann 2 Mio. CHF über traditionelles VC (1%-Steuer nur auf 2 Mio. CHF) aufnehmen.

Quellensteuer auf Dividenden: Schweizer Unternehmen zahlen eine Verrechnungssteuer von 35% auf Dividendenzahlungen[14]. Diese Steuer wird an der Quelle einbehalten, wenn Sie Dividenden auszahlen.

In der Schweiz ansässige Anleger können den vollen Betrag von 35% zurückfordern, indem sie die Dividendenerträge in ihrer Steuererklärung angeben. Ausländische Anleger können im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen einen Teil der Steuer zurückfordern. Als Unternehmen müssen Sie sich um die Einbehaltung und Meldung kümmern. Der Verwaltungsaufwand steigt mit der Anzahl der Aktionäre.

Steuern, die Ihre Investoren zahlen

Die Kenntnis der steuerlichen Behandlung von Anlegern hilft Ihnen, Ihr Angebot effektiv zu positionieren.

Kapitalerträge:  Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien durch Privatpersonen sind im Allgemeinen steuerfrei[14]. Diese Befreiung ist ein wesentliches Merkmal des Schweizer Steuerrechts. Sie gilt, solange der Anleger nicht als professioneller Wertpapierhändler eingestuft ist.

Dieser Steuervorteil macht Startup-Investitionen für Schweizer Kleinanleger attraktiv. Sie zahlen keine Steuern auf erfolgreiche Exits.

Vermögenssteuer: Die Anleger müssen den Wert ihrer Aktien als Teil ihres Gesamtvermögens deklarieren. Es gilt die jährliche kantonale Vermögenssteuer. Die Steuerbehörden verwenden Formeln, die den Vermögenswert und den kapitalisierten Gewinn kombinieren, um den Wert nicht börsennotierter Aktien zu ermitteln.

Die Vermögenssteuersätze variieren je nach Kanton (in der Regel 0,3% bis 1% jährlich). Für die meisten Anleger ist diese Steuerbelastung im Vergleich zu den potenziellen Vorteilen bescheiden.

Einkommensteuer auf Dividenden:  Dividendenerträge werden als reguläres Einkommen zum Grenzsteuersatz des Anlegers besteuert (nach Rückforderung der 35%-Quote). Diese steuerliche Behandlung entmutigt Dividendenzahlungen von Wachstumsunternehmen. Die meisten Start-ups reinvestieren ihre Gewinne, anstatt Dividenden zu zahlen.

Jüngste regulatorische Entwicklungen

Der regulatorische Rahmen der Schweiz entwickelt sich weiter, obwohl derzeit kein spezifisches Crowdfunding-Gesetz vorgeschlagen wird.

Rundschreiben FinSA (Januar 2025)

Die FINMA hat ein Rundschreiben zu den FIDLEG-Verhaltensregeln abgeschlossen, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist[15]. Dieses Rundschreiben schafft einheitliche Standards für die Information der Kunden. Für einige Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.

Für Kapitalsuchende und Anleger bedeutet dieses Rundschreiben einheitlichere Offenlegungsstandards für alle Plattformen. Die Plattformen müssen unabhängig von ihrem spezifischen Geschäftsmodell die gleichen Informationspflichten erfüllen.

Keine EU-Anpassung

Im Gegensatz zu anderen Ländern hat die Schweiz die EU-Crowdfunding-Vorschriften nicht übernommen. Stattdessen billigte das Schweizer Parlament im März 2025 ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit dem Vereinigten Königreich[16]. Dieser Ansatz zieht bilaterale Abkommen einer umfassenderen EU-Anpassung vor.

Diese Unabhängigkeit bedeutet, dass Schweizer Crowdinvesting nach Schweizer Regeln funktioniert. Anleger aus der EU können sich beteiligen, aber das Angebot unterliegt Schweizer Recht. Schweizer Unternehmen können sich an EU-Anleger wenden. Sie müssen möglicherweise unterschiedliche Compliance-Anforderungen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten erfüllen.

Plattformen müssen eine solide Cybersicherheit nachweisen. Datenschutzverletzungen, bei denen Anlegerinformationen preisgegeben werden, haben schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Kapitalsuchende sollten sich vergewissern, dass die von ihnen gewählte Plattform über angemessene Sicherheitsmaßnahmen verfügt.

Was Anleger vor einer Beteiligung prüfen sollten

Anleger, die Crowdinvesting-Möglichkeiten bewerten, sollten mehrere Punkte der Einhaltung von Vorschriften überprüfen[8].

Plattform Regulatorischer Status

Fragen Sie die Plattform:

  • Sind Sie an eine SRO wie SO-FIT angeschlossen?
  • Liegt Ihnen ein negativer Bescheid vor, der bestätigt, dass keine Genehmigung erforderlich ist?
  • Wie gehen Sie mit Anlegergeldern um (direkte Zahlung, Treuhandkonto oder Verwahrung)?

Seriöse Plattformen beantworten diese Fragen eindeutig. 

Ihre Klassifizierung

Bestätigen Sie, wie die Plattform Sie einstuft:

  • Ordnen Sie mich als Privat- oder Geschäftskunde ein?
  • Welche Schutzmaßnahmen gelten für meine Einstufung?
  • Kann ich mich als professioneller Kunde von den Schutzmaßnahmen abmelden?

Die meisten Crowdinvesting-Anleger werden als Kleinanleger eingestuft. Diese Einstufung bietet maximalen Schutz und bedeutet, dass Sie umfassende Informationen erhalten.

Verfügbare Dokumentation

Vergewissern Sie sich vor der Investition, dass Sie sie erhalten haben:

  • Risikohinweise für die jeweilige Anlageform
  • Key Information Document (falls erforderlich)
  • Prospekt (falls erforderlich, oder Bestätigung, dass eine Ausnahme gilt)
  • Jahresabschlüsse des Unternehmens
  • Klare Erläuterung Ihrer Aktionärsrechte

Fehlende Unterlagen deuten auf eine Nichteinhaltung hin. Investieren Sie nicht ohne ordnungsgemäße Offenlegung.

Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Vergewissern Sie sich, dass die Plattform an eine anerkannte Ombudsstelle[8] angeschlossen ist. Diese Stelle bietet im Falle von Streitigkeiten die Möglichkeit der Schlichtung. Fragen Sie:

  • Welches Büro des Ombudsmanns bearbeitet Beschwerden?
  • Wie sieht das Beschwerdeverfahren aus?
  • Wie lange dauert eine Lösung in der Regel?

Der Zugang zu einem Ombudsmann ist für Plattformen, die Finanzdienstleistungen anbieten, obligatorisch. Das Fehlen eines Ombudsmannes ist ein aufsichtsrechtliches Warnsignal.

Praktische Schritte für Kapitalsuchende

Bevor Sie eine Crowdinvesting-Kampagne starten, sollten Sie diese vorschriftsmäßigen Vorbereitungsschritte durchführen:

Überprüfung der Unternehmensstruktur: Umwandlung von einer GmbH in eine AG, falls erforderlich. Prüfen Sie, ob Ihre Satzung die geplante Kapitalerhöhung zulässt. Aktualisieren Sie Handelsregistereinträge, falls diese veraltet sind.

Einschaltung eines Rechtsbeistands:Beauftragen Sie einen Schweizer Anwalt mit Erfahrung in Wertpapierrecht und Crowdinvesting. Verlassen Sie sich nicht allein auf die von der Plattform zur Verfügung gestellten Vorlagen. Ihr Rechtsbeistand sollte alle Kampagnenmaterialien prüfen.

Überprüfung der Prospektfreiheit: Arbeiten Sie mit einem Anwalt zusammen, um festzustellen, welche Ausnahmeregelung für Ihre Kampagne gilt. Dokumentieren Sie die Analyse schriftlich. Bewahren Sie diese Dokumentation in Ihren Unternehmensunterlagen auf.

Ausarbeitung von Aktionärsvereinbarungen: Erstellen Sie eine umfassende Aktionärsvereinbarung. Verteilen Sie diese an potenzielle Hauptinvestoren zur Rückmeldung. Fertigstellung vor dem Start der Kampagne.

Vorbereitung der Finanzdokumentation: Erstellung von geprüften oder überprüften Jahresabschlüssen. Entwickeln Sie detaillierte Dreijahresprognosen. Dokumentieren Sie alle Annahmen. Identifizieren Sie alle wesentlichen Risiken und legen Sie diese offen.

Auswahl der Plattform: Prüfen Sie mehrere Plattformen. Vergleichen Sie Gebühren, Investorenbasis, Einhaltung von Vorschriften und Erfolgsbilanz. Wählen Sie die Plattform aus, die am besten zu Ihrer Unternehmensphase und Ihrem Sektor passt.

Überprüfung des Kampagnenmaterials: Lassen Sie alle für die Öffentlichkeit bestimmten Wahlkampfmaterialien von einem Rechtsberater überprüfen. Stellen Sie sicher, dass alle Aussagen korrekt und nicht irreführend sind. Fügen Sie notwendige Risikowarnungen und Haftungsausschlüsse hinzu.

Steuerplanung: Beraten Sie sich mit Steuerberatern über die Optimierung der Stempelsteuer, Quellensteuerverfahren und die steuerlichen Auswirkungen auf die Anleger. Planen Sie Ihre Kapitalbeschaffungsstruktur, um die Steuereffizienz zu maximieren.

Überstürzen Sie diese Vorbereitung nicht. Bei Kampagnen, die ohne eine ordnungsgemäße regulatorische Vorbereitung gestartet werden, kommt es zu Verzögerungen, behördlichen Untersuchungen oder zum Scheitern der Kampagne.

Praktische Schritte für Investoren

Bevor Sie in eine Crowdinvesting-Kampagne investieren, sollten Sie die folgenden Schritte der Sorgfaltsprüfung durchführen:

Überprüfung der Plattform: Recherchieren Sie den regulatorischen Status der Plattform. Überprüfen Sie das öffentliche Register der FINMA auf bewilligte Unternehmen. Überprüfen Sie die Zugehörigkeit zu einer SRO, falls die Plattform diese angibt.

Unternehmensforschung: Prüfen Sie alle bereitgestellten Finanzunterlagen. Suche im Handelsregister nach dem aktuellen Status des Unternehmens. Überprüfen Sie den Hintergrund der Gründer über das Internet und öffentliche Aufzeichnungen. 

Risikobewertung: Lesen Sie alle Risikohinweise sorgfältig durch. Investieren Sie nur Beträge, deren Verlust Sie sich leisten können.

Verständnis für Liquidität: Crowdinvesting-Anteile sind in der Regel illiquide (nicht leicht gegen Bargeld zu verkaufen). Planen Sie eine Haltedauer von ein paar Jahren. Investieren Sie keine Notfallmittel oder Geld, das Sie kurzfristig benötigen.

Diversifizierung des Portfolios: Investieren Sie nicht Ihr gesamtes alternatives Kapital in eine einzige Kampagne. Verteilen Sie Ihre Investitionen auf mehrere Unternehmen, Sektoren und Phasen. Die Diversifizierung des Portfolios verringert die Auswirkungen eines einzelnen Fehlschlags.

Steuerliche Beratung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen beraten. Machen Sie sich klar, wie die Aktien für Vermögenssteuerzwecke bewertet werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kapitalertragssteuer kennen.

Überprüfung der Aktionärsrechte: Lesen Sie die Aktionärsvereinbarung sorgfältig durch. Machen Sie sich mit Ihren Stimmrechten, Übertragungsbeschränkungen und Ausstiegsbestimmungen vertraut. Stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist.

Investieren Sie nicht allein aufgrund von Begeisterung. Die Einhaltung von Vorschriften schützt Sie, aber nur, wenn Sie sich vergewissern, dass sie auch tatsächlich bestehen.

CapiWells regulatorische Position

CapiWell ist über die Monty Capital SA tätig, die der SO-FIT, einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation[10], angeschlossen ist. Diese Zugehörigkeit bedeutet, dass die Plattform unter Einhaltung des Schweizer Geldwäschereigesetzes arbeitet, mit laufender Überwachung und regelmäßigen Prüfungen.

Monty Capital SA ist als Finanzintermediär tätig. Sie erbringt keine regulierten Vermögensverwaltungs- oder Finanzberatungsdienstleistungen. Diese Struktur spiegelt den in diesem Leitfaden dargelegten Regulierungsansatz wider: Plattformen, die Verbindungen zwischen Kapitalsuchenden und Anlegern erleichtern und gleichzeitig robuste Compliance-Rahmenbedingungen umsetzen.

Der Multi-Asset-Ansatz (der Immobilien, KMU-Kredite und Startup-Equity umfasst) funktioniert innerhalb derselben regulatorischen Architektur, die in diesem Artikel erläutert wird. Jede Anlageklasse unterliegt ihren eigenen Vorschriften (Bankengesetz für die Kreditvergabe, FIDLEG für Wertpapierangebote, GwG für alle Vermittlungen), die unter der Aufsicht von SO-FIT vereint sind.

Für Kapitalsuchende bedeutet diese Regulierungsstruktur, dass Ihre Kampagnen innerhalb des etablierten Finanzmarktrahmens der Schweiz stattfinden. Für Investoren bietet die SO-FIT-Mitgliedschaft die Sicherheit, dass ihr Kapital über einen beaufsichtigten Vermittler und nicht über eine unregulierte Plattform fließt.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen über die Schweizer Crowdinvesting-Vorschriften. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Die regulatorischen Anforderungen variieren je nach den spezifischen Fakten und Umständen. Unternehmen, Plattformen und Investoren sollten qualifizierte Schweizer Rechts- und Steuerberater konsultieren, bevor sie sich an Crowdinvesting-Aktivitäten beteiligen. Vorschriften ändern sich. Erkundigen Sie sich bei der FINMA und bei Ihren Rechtsberatern nach den aktuellen Anforderungen, bevor Sie mit einer Kapitalbeschaffung oder Investition fortfahren.

Referenzen

[1] Crowdfunding Monitor 2025, Hochschule Luzern - Wirtschaft (HSLU)

[2] Loyens & Loeff, “How to do crowdfunding in Switzerland?” (2025)

[3] FINMA, “Factsheet Crowdfunding”

[4] FINMA, “FinTech-Bewilligung”

[5] Grant Thornton, “FINMA setzt neues GwG-Rundschreiben in Kraft” (2025)

[6] MME, “Same purpose, different approach: the Prospectus Requirements according to FinSA”

[7] Julius Bär, “Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Informationen für Kunden” (2025)

[8] VISCHER, “Die Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)”.”

[9] Pestalozzi Rechtsanwälte, “Crowdfunding: Anforderungen nach Schweizer Recht”

[10] SO-FIT, “Aufsichtsorganisation für Finanzintermediäre und Treuhänder”.”

[11] LEXR, “Umwandlung einer GmbH in eine AG - So funktioniert es”

[12] Schweizerischer Startup-Verband, “Einführung in Aktionärsbindungsverträge’ (2020)

[13] PwC, “Schweiz - Unternehmen - Sonstige Steuern”

[14] Moneyland.ch, “Steuern auf Dividenden und Kapitalgewinne in der Schweiz erklärt”

[15] Grant Thornton, “FINMA setzt neues GwG-Rundschreiben in Kraft” (2025)

[16] Almeida, T., “Alternative Investment Funds Laws and Regulations Report 2025 Switzerland”, ICLG (2025)

[17] Almeida, T., “Alternative Investment Funds Laws and Regulations Report 2025 Switzerland”, ICLG (2025)

[18] KMU Admin, “Die Vereinbarung ist für alle Gesellschafter verbindlich”

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