Letzter Stand: 01.11.2025
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Plattform (AGB Plattform)
1 Geltungsbereich und Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform von Monty Capital SA (CapiWell), die von der Rue Du-Roveray 20, 1207 Genf aus betrieben wird. Durch den Zugang und die Nutzung der CapiWell-Plattform erklären sich die Nutzer (die “Mitglieder”) mit diesen Bedingungen einverstanden, die für alle Nutzer, einschließlich Kreditnehmer und Investoren, gelten.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Nur natürliche Personen ab 18 Jahren oder juristische Personen, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, können Mitglied werden. Monty Capital SA behält sich das Recht vor, Anträge auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Die Mitglieder müssen vollständige, genaue und wahrheitsgemäße Angaben machen und diese umgehend aktualisieren. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied schriftlich gekündigt werden; die Kündigung wird erst wirksam, wenn alle Verpflichtungen gegenüber der Plattform und anderen Mitgliedern erfüllt sind.
3. die Nutzung der Plattform
Mitglieder handeln auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung, wenn sie die CapiWell-Plattform nutzen, einschließlich des Abschlusses von Darlehensverträgen, des Kaufs von Anteilen oder des Kaufs von Darlehen Monty Capital SA gewährt keine Darlehen, bietet keine Anlageberatung und übernimmt kein Ausfallrisiko. Monty Capital SA kann ein Mitglied bei Verstößen oder Nichteinhaltung ohne vorherige Ankündigung suspendieren oder ausschließen.
4. Gebühren
Die Nutzungsgebühren richten sich nach der geltenden Gebührenordnung, die auf der CapiWell-Plattform veröffentlicht ist, und können sich ändern, wobei die Mitglieder für die rechtzeitige Zahlung der geltenden Gebühren verantwortlich sind.
5. Datenschutz und Privatsphäre
Die Mitglieder stimmen der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer persönlichen Daten zu, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, die für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind und die Monty Capital SA in Übereinstimmung mit allen schweizerischen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
6. geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte am Inhalt und an der Technologie der CapiWell Plattform verbleiben bei Monty Capital SA oder ihren Lizenzgebern. Mitglieder dürfen den Inhalt der Plattform nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
7. Haftung
Die Haftung von Monty Capital SA ist ausgeschlossen, ausser für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für technische Störungen oder Ausfallzeiten wird keine Haftung übernommen.
8. Änderungen und Benachrichtigungen
Änderungen dieser Bedingungen werden auf der CapiWell-Plattform oder über die Mitglieder bekannt gegeben. Die Mitglieder haben 30 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben; wird kein Einspruch erhoben, gelten die Änderungen als angenommen.
9 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches materielles Recht Die ausschließliche Zuständigkeit liegt bei den Gerichten in Genf, Schweiz.
10. Kontaktinformationen
Monty Capital SA
Rue Du-Roveray 20
1207 Genève
Schweiz.
E-Mail: info@capiwell.ch
Telefon : +41 22 35 50 076
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entleiher (AGB Entleiher)
1 Darlehensantrag und -vertrag
Kreditnehmer können über die CapiWell-Plattform einen Kredit beantragen, indem sie korrekte und vollständige Informationen einreichen. Monty Capital SA führt auf der Grundlage der eingereichten Dokumente und Kreditauskünfte eine Bonitätsprüfung (Scoring) durch. Darlehensverträge werden ausschließlich zwischen Darlehensnehmern und Monty Capital SA nach vollständiger Refinanzierung durch die Investoren abgeschlossen. Die Kreditnehmer erklären sich mit der Verwendung ihrer Daten zur Bonitätsprüfung einverstanden Auswertung; die Daten können gegebenenfalls an Auskunfteien (IKO, ZEK) und Versicherungsgesellschaften weitergegeben werden.
2. die Verwendung personenbezogener Daten
Die Entleiher stimmen der Datenverarbeitung zu, einschließlich der Weitergabe von Daten an Investoren oder Partner zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Risikoprävention. Die Kreditnehmer können ihre Zustimmung zur Vermarktung schriftlich widerrufen. Die für die Vertragserfüllung und die Einhaltung von Rechtsvorschriften erforderlichen Daten werden jedoch weiterhin verarbeitet.
3 Zahlung und Gebühren
Die Kreditnehmer müssen die Zahlungen mit den zugelassenen Zahlungsmitteln leisten, einschließlich des Lastschriftverfahrens, falls gewünscht. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung; Monty Capital SA kann Gebühren für Dienstleistungen, Ratenschutzversicherungen oder andere Kosten erheben.
4 Rechte und Pflichten
Die Darlehensnehmer sind für die rechtzeitige und vollständige Zahlung des Darlehensvertrags verantwortlich. Es liegt im Ermessen von Monty Capital SA, nicht gezahlte Beträge nach eigenem Ermessen zuzuweisen. Die Kreditnehmer ermächtigen Monty Capital SA, den Anlegern Zugang zu den erforderlichen persönlichen und kreditbezogenen Daten zu gewähren, wobei die Vertraulichkeit und die gesetzlichen Grenzen zu beachten sind.
5. Versicherung
Im Falle des Abschlusses einer Restschuldversicherung stimmen die Kreditnehmer der Weitergabe der entsprechenden Daten an die Versicherer oder beauftragte Dritte zu.
6. Änderungen der Begriffe
Monty Capital SA kann diese Bedingungen mit vorheriger Ankündigung aktualisieren; die Kreditnehmer können innerhalb von 30 Tagen Einspruch erheben, andernfalls wird von ihrer Zustimmung ausgegangen.
7 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für alle Darlehensverträge und die Beziehung zwischen dem Darlehensnehmer und Monty Capital SA gilt Schweizer Recht mit ausschliesslichem Gerichtsstand in Genf.
8. Kontakt
Monty Capital SA,
Rue Du-Roveray 20
1207 Genève
Schweiz.
E-Mail: info@capiwell.ch
Telefon : +41 22 35 50 076
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investoren (AGB Investor)
1. Investitions- und kreditbezogene Forderungen
Die Investoren kaufen Darlehensforderungen, die von Monty Capital SA im Rahmen von Darlehensverträgen zwischen Darlehensnehmern und Monty Capital SA abgetreten wurden. Es besteht keine direkte vertragliche Beziehung zwischen Anlegern und Darlehensnehmern. Investitionen erfolgen auf die alleinige Verantwortung und das Risiko des Anlegers; Monty Capital SA bietet keine Anlageberatung an.
2. die Verwaltung von Darlehensansprüchen
Der Betreiber verwaltet Darlehensforderungen im Namen der Anleger umfassend, einschließlich Zahlungen, Kommunikation und Vollstreckung.
Die Anleger bevollmächtigen den Betreiber, in ihrem Namen hinsichtlich dieser Darlehensforderungen zu handeln.
3. die Verwendung personenbezogener Daten
Die Anleger erklären sich mit der Verarbeitung von Daten einverstanden, die für den Betrieb der Plattform erforderlich sind, einschließlich der Bewertung der Kreditwürdigkeit und der Berichterstattung.
Eine begrenzte Weitergabe von Informationen über Kreditnehmer an Investoren erfolgt nur, wenn dies für legitime Interessen erforderlich ist und den aufsichtsrechtlichen Richtlinien entspricht.
4. Gebühren
Die Anleger verpflichten sich zur Zahlung von Gebühren gemäß der veröffentlichten Gebührenordnung.
5. Haftung
Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Es wird keine Garantie für die Wertentwicklung von Investitionen oder die Rückzahlung von Darlehen gegeben.
6. Änderungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit einer Vorankündigung von 30 Tagen ändern.
7 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht mit Genf als ausschließlicher Gerichtsbarkeit.
8. Kontakt
Monty Capital SA
Rue Du-Roveray 20
1207 Genève
Schweiz
E-Mail: info@capiwell.ch
Telefon: +41 22 35 50 076
D. Definitionen und Umfang von Crowdfunding-Modellen
D.1
Der Begriff Crowdfunding bezieht sich auf alle Formen der partizipativen Finanzierung, die über die CapiWell-Plattform bereitgestellt werden. Dies umfasst, ohne Einschränkung:
- Spendenbasiertes Crowdfunding, wenn die Beiträge freiwillig, mit oder ohne Gegenleistung geleistet werden;
- Crowdlending, wenn Anleger im Rahmen eines Darlehensvertrags rückzahlbare Mittel gegen Zinsen bereitstellen; und
- Crowdinvesting, bei denen Anleger Beteiligungsrechte oder Kapitalanteile am Kapital eines Unternehmens erwerben.
D.2
Diese Unterschiede sind von wesentlicher Bedeutung und werden hiermit allen Nutzern und potenziellen Anlegern der Plattform zur Kenntnis gebracht.
E. Crowdfunding - Spenden mit oder ohne Gegenleistung
E.1
Crowdfunding in Form von Spenden ermöglicht es Projektinitiatoren, finanzielle Beiträge von der Öffentlichkeit für die Realisierung eines Projekts oder einer Initiative zu erhalten.
Wird das vordefinierte Finanzierungsziel erreicht, werden die Beiträge an den Projektinitiator überwiesen; andernfalls werden die Beiträge an die Beitragszahler zurückerstattet.
E.2
Es gibt zwei Hauptkategorien von spendenbasiertem Crowdfunding:
- Belohnungsbasiertes Crowdfunding: Spender erhalten als Anerkennung für ihre Unterstützung nicht-finanzielle Belohnungen, wie symbolische Geschenke, Produkte oder Werbeartikel.
- Reines Spenden-Crowdfunding: Die Beiträge werden ohne jegliche Form der Vergütung geleistet, ähnlich wie bei einem Sponsoring oder einer Wohltätigkeitsspende. Solche Spenden können gegebenenfalls nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zu Steuervorteilen für den Spender führen.
F. Crowdlending - Darlehen mit festgelegter Rendite
F.1
Crowdlending bezieht sich auf ein Modell, bei dem Privatpersonen oder institutionelle Anleger den Kreditnehmern Mittel im Rahmen einer Kreditvereinbarung zur Verfügung stellen, die einen festen Zinssatz und einen Rückzahlungsplan vorsieht.
F.2
Der Darlehensnehmer muss vor jeder Investitionsentscheidung die Laufzeit, den Zinssatz und die Rückzahlungsbedingungen des Darlehens offenlegen. Der Anleger erhält regelmäßige Rückzahlungen, die sowohl aus dem Kapital als auch aus aufgelaufenen Zinsen bestehen.
F.3
Die Plattform, die von CapiWell erleichtert Crowdlending-Transaktionen zwischen Darlehensnehmern, wie z. B. Immobilienentwicklern oder gewerblichen Unternehmen, und Investoren. Die Darlehensnehmer können die aufgenommenen Mittel als Quasi-Eigenkapital zur Finanzierung von Immobilien- oder Entwicklungsprojekten verwenden. Die Investoren erhalten die Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen nach Fertigstellung oder Verkauf des zugrunde liegenden Projekts, wie in den spezifischen Vertragsbedingungen der einzelnen Transaktionen festgelegt.
G. Crowdinvesting - Finanzierung auf Aktienbasis
G.1
Crowdinvesting ermöglicht es Anlegern, Beteiligungen, Genussscheine oder ähnliche Eigentumsrechte an Unternehmen zu erwerben, die auf der Plattform gelistet sind.
G.2
Diese Form der Finanzierung ist in erster Linie für Neugründungen und kleine oder mittlere Unternehmen gedacht, die Kapital für die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit suchen, insbesondere dort, wo der Zugang zu herkömmlichen Bankkrediten begrenzt ist.
G.3
Als Gegenleistung für ihre Investition erhalten die Anleger Eigenkapitalinstrumente, die eine anteilige Beteiligung an dem Unternehmen darstellen. Solche Investitionen können den Anleger zu Dividenden im Falle von ausschüttungsfähigen Gewinnen sowie zu potenziellen Kapitalgewinnen bei der Übertragung oder Veräußerung seiner Beteiligung berechtigen.
H. Vergleich zwischen Crowdinvesting und Crowdlending
H.1
Investitionen, die über Crowdinvesting getätigt werden, sind mit einem höheren Risiko verbunden, da weder die Rendite noch das investierte Kapital garantiert sind. Der Wert solcher Investitionen hängt von der operativen und finanziellen Leistung des emittierenden Unternehmens ab.
H.2
Im Gegensatz dazu bietet Crowdlending ein höheres Maß an Vorhersehbarkeit und vertraglicher Absicherung, da die Kreditnehmer rechtlich verpflichtet sind, den geliehenen Betrag und die anfallenden Zinsen gemäß dem Kreditvertrag zurückzuzahlen.
H.3
Jede Investition birgt das Risiko eines finanziellen Verlustes in sich. Die Plattform arbeitet in Übereinstimmung mit den geltenden Schweizer Vorschriften und bietet Anlegern und Kreditnehmern einen transparenten und strukturierten Rahmen für partizipative Finanzierungen. Den Nutzern wird empfohlen, ihre eigene finanzielle Situation und Risikotoleranz zu beurteilen, bevor sie eine Transaktion tätigen.